Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf EU-Staaten eingeleitet, auch Deutschland gehört dazu. Es geht um bestimmte Rechtsvorschriften zur Leistungs- und Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste, die nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Das wirkt sich nicht nur auf die Einnahmen von Flugsicherungsdienstleistern aus, sondern auch auf die Gebühren, die Fluggäste zahlen müssen.
Betroffene Länder müssen innerhalb von zwei Monaten reagieren
Die EU-Kommission übermittelt Aufforderungsschreiben an die betroffenen Länder. Neben Deutschland sind Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande betroffen. Sie alle nun haben zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren und die von der Kommission ermittelten Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Das ist die zweite Stufe in einem maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren.
Im einheitlichen europäischen Luftraum (SES) sind angemessene Finanzierungsregelungen in bestimmten grenzüberschreitenden Gebieten vorgeschrieben, die von den betroffenen Ländern nicht korrekt umgesetzt werden. Aus Sicht der Kommission gibt es zudem eine unangemessene oder ungerechtfertigte Kostenaufteilung zwischen Flugsicherungsdiensten für den Streckenflug und für den Nahverkehrsbereich. Auch bestehen unzureichende finanzielle Anreize für Dienstleister.
Hintergrund
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Diese Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, sollen eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Weitere Informationen
Vertragsverletzungsverfahren im April: wichtigste Beschlüsse
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. April 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland